Rezept

Liebe Patientinnen und Patienten, bitte denken Sie daran, dass Ihre Krankenkassenkarte 1x pro Quartal eingelesen werden muss – Falls dies noch nicht geschehen ist, kommen Sie bitte persönlich mit der Karte in die Praxis.

Bitte beachten Sie, dass wir Rezepte ausschließlich für Präparate ausstellen können, die bereits von uns verordnet wurden.

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